Arbeitsmedizin
Mittwoch, 22. Juli 2009
Untersuchungen für den Führerschein nach Führerscheinerlaubnis-Verordnung (FeV)
•Arbeitsmedizin und Verkehrsmedizin
•Verkehrsgünstige Lage der Praxis (Parkplätze vorhanden)
•Kurzfristige Termine, alle Untersuchungen an einem Termin
•Keine Wartezeiten, schnell und unbürokratisch
•Gutachten noch am Tag der Untersuchung
Wir führen in Tübingen in unserer Facharztpraxis für Arbeitsmedizin die verkehrsmedizinischen Untersuchung nach der Fahrerlaubnisverordnung FeV und alle arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen durch.
LKW-Fahrer (Führerscheinklassen C, CE)
•Die ärztliche Untersuchung zum Ausschluss von Erkrankungen mit Bescheinigung nach Anlage 5.1 FeV
•Die Untersuchung des Sehvermögens hinsichtlich der Sehschärfe, des Gesichtsfeldes sowie des Farb- und Stereosehens nach Anlage 6.2 FeV
Taxi-/Busfahrer (Führerscheinklassen D, DE, Fahrgastbeförderung)
•ärztliche Untersuchung mit Bescheinigung nach Anlage 5.1 FeV
•Untersuchung des Sehvermögens mit Bescheinigung nach Anlage 6.2 FeV
•Reaktionstest nach Anlage 5.2 FeV
Die Praxis ist mit neuester Technik ausgestattet. Dienstleistung und Service sind für uns selbstverständlich. Durch unser Praxismanagement und die professionelle Praxisorganisation können wir Wartezeiten vermeiden.
Terminvereinbarungen per E-Mail termin@tag23.de oder
Telefon 07071-750 17 23.
Verkehrs–medizinische Untersuchung für Taxi-, Bus- und LKW-Fahrer nach FeV
Termine, auch kurzfristig und ohne Wartezeiten per E-Mail
termin@tag23.de
oder Telefon
0 70 71 - 750 17 23
Alle Informationen zum Ausdrucken als Flyer: Verkehrsmedizin-FeV.doc
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