Arbeitsmedizin
Donnerstag, 23. Juli 2009
Als Facharztpraxis für Arbeitsmedizin übernehmen wir für ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter die betriebsärztliche Versorgung nach
•Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
•Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
•berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV A2)
•Biostoffverordnung
•Gefahrstoffverordnung
Wir haben uns der Prävention in der Medizin verschrieben, besser Vorbeugen statt Heilen.
Arbeitsmedizin: Besser Vorbeugen statt Heilen.
Arbeitsmedizin im Betrieb